Drucken

GRENZEN DER ANTIDISKRIMINIERUNG?

Veröffentlicht in RECHT

Rating: 0/5 (0 Votes)

Die neue Freundin einer lesbischen Bekannten, die als Grundschullehrerin arbeitet und deren Schüler vielfach aus muslimischen Familien stammen, beklagte sich bei mir dar-über, dass sie von türkischen oder arabischen Vätern häufig nicht ernst genommen und als Respektsperson abgelehnt werde, einige der offenbar sehr religiös-traditionellen Män-ner verweigern ihr sogar den Händedruck zur Begrüßung und zur Verabschiedung.
Beim letzten Elternabend, und hier wird es dann langsam rechtlich relevant, lehnte sie es dann ihrerseits ab, mit einem dieser Väter über dessen schulisch sehr problematischen Sohn zu sprechen, solange er ihr nicht die Hand geben wolle, wie es in Deutschland halt üblich sei.

Die Situation eskalierte, der Vater wurde laut, beschimpfte die Freundin meiner Bekannten und wandte sich in der folgenden Woche mit Hilfe eines Anwalts an die Schulleitung. Te-nor des anwaltlichen Schreibens: Der Vater sei von der Lehrerin wegen seiner Religion diskriminiert worden, weil diese den Bruch seiner religiösen Überzeugung, einer Frau nicht die Hand geben zu dürfen, zur Bedingung gemacht hätte, ihrer Pflicht zum Gespräch über die schulischen Leistungen seines Sohnes nachzukommen.
Für das Problem wurde eine pragmatische Lösung gefunden, der Junge wechselte inzwi-schen in eine Klasse, die von einem Mann unterrichtet wird.
Mich hat der Fall jedoch nachdenklich gemacht, weil ich auf einer Fortbildung von einer schwedischen Entscheidung gehört habe, bei welchem tatsächlich eine Diskriminierung des dortigen „Händedruck-Verweigerers" festgestellt wurde.
Wie würde in Deutschland entschieden werden, wenn ein muslimischer oder christlich-fundamentalistischer Vater einem offen schwulen Lehrer die Begrüßung verweigern wür-de, weil er dessen Lebensweise aus religiöser Überzeugung ablehnt?

Markus Danuser ist Rechtsanwalt in Köln. Fragen und Anmerkungen zu seinen Beiträgen bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .