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KIRCHENBANN GEGEN SCHWULE UND LESBEN

Veröffentlicht in GLAUBE UND KIRCHE

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Nicht wenige katholische Lesben und Schwule glauben exkommuniziert zu sein, wie man in der Szene immer wieder hört. Viele von ihnen leiden sehr darunter. Ihnen kann man nur sagen, das stimmt nicht, das ist ein Irrglaube. Auch wenn Homosexuelle in den Augen Vieler schwere Sünder sind, so sind sie dennoch nicht wie Betrüger, Ehebrecher und Mörder exkommuniziert.

Das deutsche Wort für Exkommunikation ist Kirchenbann und bedeutet einfach den Ausschluss aus der Gemeinschaft der Gläubigen. Dies bedeutet aber nicht, dass ein Exkommunizierter aufhört katholisch zu sein, denn durch die Taufe ist er der Kirche zugehörig und dieses Recht gilt lebenslang und kann nicht genommen werden. Ein Exkommunizierter verliert jedoch alle Kirchenrechte, so ist er z.B. vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen, oder kann weder kirchlich heiraten oder sich kirchlich beerdigen lassen. Auch das Ehrenrecht einer Patenschaft kann er nicht mehr eingehen. Er behält aber die Pflichten eines katholischen Christen, dazu gehört nach der katholischen Lehre zu leben, sich an die Gebote Gottes zu halten und zu beten. Die Exkommunikation ist keine Verbannung zur Hölle, sondern eine Besserungsstrafe und nach der Lehre der Kirche auch eine Beugestrafe, die auf unbestimmte Zeit ausgesprochen wird und nach Wegfall der Gründe der Exkommunikation wieder aufgehoben werden muss.
Wer wird mit der Exkommunikation genau bestraft? Hier muss man zwischen Gottesrecht und Kirchenrecht unterscheiden. Wie gesagt kann einem die Kirchenzugehörigkeit nicht genommen werden, die man durch die Taufe erhalten hat, dies ist Gottesrecht. Der Gebannte bleibt Mitglied der Kirche. Normale Christen sprechen hier von großer und kleiner Exkommunikation.
Es gibt also zwei Wege der Exkommunikation. In sehr schweren Fällen erfolgt die namentliche Exkommunikation durch den Papst oder den zuständigen Bischof. Dies wird schriftlich zugestellt oder auch manchmal öffentlich verkündet. Dagegen gibt es eine Reihe von Vergehen, die automatisch die Exkommunikation nach sich ziehen, aber darunter fällt nicht, schwul oder lesbisch zu leben. Auch eine Eingetragene Lebenspartnerschaft oder ein Kirchenaustritt zieht keine Exkommunikation nach sich. Ein Freund von mir wollte es mir nicht abnehmen, dass er nicht exkommuniziert ist, da er von einer Frau geschieden wurde, aus der Kirche ausgetreten ist und nun mit einem Mann amtlich verpartnert ist. „Lieber Wolfgang, auch wenn du keine Kirchensteuer mehr zahlst, bist du vor Gott noch Mitglied der Kirche!" Wer fällt nun unter die automatische Exkommunikation? Ein Mensch, der die Eucharistie entehrt; wer sich ein konsekrierte (Übertragung einer Person oder Sache in den heiligen Bereich) Hostie zum lästerlichen Gebrauch aneignet; wer eine Messe liest, ohne gültig geweihter Priester zu sein oder sich die Beichte anhört; wer eine Irrlehre aktiv fördert, oder auch jene Personen, die einer Sekte angehören. Auch exkommuniziert wird, wer den Papst oder einen Bischof tätlich angreift.

Grundlage der Exkommunikation ist der Codex Juris Canonici, der im Laufe der Geschichte oft verändert wurde. Die aktuelle Fassung des Codex Juris Canonici stammt von 1983 und trägt den Geist des II. Vatikanischen Konzils, das von 1962 bis 1965 stattfand. Seit der Synode von Karthago im Jahre 390 ist in der alten Kirche von einem Kirchenrecht zu sprechen. Zur Zeit der Apostel hatte sich aber auch ein Kirchenrecht in den jungen Christengemeinden entwickelt.
Seit Konstantin dem Großen hat das römische Recht und seit der Jahrhundertwende vom 7. zum 8. Jahrhundert auch das germanische Recht ein starken Einfluss auf das Kirchenrecht ausgeübt. Der starke Einfluss wird bei der Exkommunikation von Martin Luther auf dem Reichstag in Worms 1521 sichtbar. Nach der kirchlichen Exkommunikation folgt noch die weltliche Reichsacht. Seit dem II. Vatikanischen Konzil gibt es nur noch wenige Fälle, in denen eine Exkommunikation verhängt wird, oder automatisch eintritt.

Auch die Kirchen der Reformation kennen eine Art von Exkommunikation, sie wird mit dem Kirchenrecht im Lehrzuchtverfahren geregelt. Dieses Recht bekam in letzter Zeit der ehemalige TV-Pfarrer Jürgen Fliege zu spüren. Nur durch eine Unterwerfung und die Einstellung des Verkaufs seines „gesegneten Heilwassers" konnte er in der Kirche bleiben. Der bekannteste Fall einer Exkommunikation in der katholischen Kirche in Deutschland ist der Paderborner Theologe und Buchautor Eugen Drewermann.
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